Kostenübernahme im Falle einer Psychotherapie bei über die Beihilfe Versicherten

 

Bei einer Beihilfe versicherten Personen werden die Kosten für eine notwendige Psychotherapie anteilig von ihrer Beihilfe und zum restlichen Teil von ihrer privaten Krankenkasse erstattet - also insgesamt in vollem Umfang erstattet.

 

Versicherte werden gebeten, bei ihrer Beihilfestelle und ihrer privaten Krankenversicherung die Formalitäten zur Beantragung einer Psychotherapie zu erfragen.


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Für Fragen, Terminplanung und Rückruf (Daten gehen direkt und vertraulich an Denise Rawe):

 

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