Kostenübernahme im Falle einer Psychotherapie bei berufsgenossenschaftlich Versicherten

 

Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für Psychotherapie in Fällen, in denen die zu behandelnde Problematik in deren Zuständigkeitsbereich fällt, z.B. nach einer Traumatisierung als unmittelbare Folge eines Arbeitsunfalls.

 

Auskünfte zu der Zuständigkeit erhalten Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft.


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Für Fragen, Terminplanung und Rückruf (Daten gehen direkt und vertraulich an Denise Rawe):

 

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