Kostenübernahme

 

- Gesetzliche Krankenversicherung

   Die Kosten der Psychotherapie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

   Als Psychologische Psychotherapeutin mit staatlichen Approbation und der Eintragung in das Arztregister

   der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (Arztregister-Nr. 18542) erfülle ich die Voraussetzungen um direkt

   mit den Krankenkassen abzurechnen.

   Bitte denken Sie daran, Ihre Krankenkassenkarte zunächst zum Erstgespräch und im weiteren Verlauf zu Beginn

   jedes Quartals mitzubringen.

 

- Beihilfe und Private Krankenversicherung

   Sie haben die Möglichkeit als Versicherte(r) der Beihilfe und/oder der Private Krankenversicherung zu kommen.  

   Die Abrechnung erfolgt nach der analogen Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten GOÄ/GOP, die

   ab dem 01.07.2024 in Kraft getreten ist.

   Bitte erfragen Sie vorab bei ihrer Beihilfestelle und/oder Ihrer privaten Krankenversicherung die Formalitäten zur 

   Beantragung und tarifliche Details zur Kostenübernahme einer Psychotherapie.

 

- Coaching betreffend der Klärung beruflicher und individueller Fragestellungen

  Coaching wird weder von der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung übernommen, gilt also als private                     Leistung. Formalitäten spielen in diesem Fall keine Rolle. Gerne können Sie als SelbstzahlerIn Termine vereinbaren. 

  

 - Keine Übernahme von:

    Berufsgenossenschaft, Polizei, Bundeswehr, Kostenerstattungsverfahren